Strafrechtsänderung wieder gekippt!

Bundestag warnt vor Polizeistaat

Die im April 2017 vom Bundestag verabschiedete Strafrechtsreform wurde gestern zurückgenommen. Die Neuerung des §114 des Strafgesetzbuchs sah eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsentzug für „tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte“ vor. Geldstrafen waren nicht mehr möglich.

Nach zahlreichen Debatten hatte der Bundestag auf die scharfe Kritik an dem Gesetz reagiert. Die Neuerung war als Verletzung der Demonstrationsfreiheit gewertet worden, verschiedene Medien sprachen von einer Entwicklung Deutschlands hin zum Polizeistaat. „Die Gesetzesverschärfung lädt geradezu zum Missbrauch durch die Polizei ein. Dadurch werden die BürgerInnen potenziell von der Teilnahme an politischen Demonstrationen abgeschreckt. Hier wird ein demokratisches Grundrecht massiv beschnitten“, hatte Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert. Immer wieder waren nach der Strafrechtsnovelle Fälle von Polizeigewalt bekannt geworden. So wurden mehrere Personen zu Haftstrafen verurteilt, nachdem sie sich in später als rassistisch beurteilten Polizeikontrollen nicht kooperativ zeigten. In einem anderen, aufsehenerregenden Fall war der 56-jährige Gerhard K. zu sechs Monaten Haft verurteilt worden, weil er nach Aussage der Polizei bei einer Demonstration gegen Zwangsräumungen einen Beamten attackiert hatte. Aufnahmen zeigten später, dass der Mann von Polizeibeamten wahllos aus der Demonstration gegriffen und mit unverhältnismäßiger Härte behandelt wurde. Die Bekanntmachung der Fälle führte zu steigendem Druck auf die Koalition und schließlich zur Rücknahme des Gesetzes. Aus Regierungskreisen heißt es: „Das Gesetz war ein großer Fehler. In Zeiten wachsender Politikverdrossenheit müssen wir uns an die Worte Willy Brandts erinnern und wieder mehr Demokratie wagen. Aufgrund unserer Geschichte haben wir eine besondere Verantwortung zur Wahrung der Freiheit.“

Stattdessen wird in den Ausschüssen nun verhandelt, welche Kontrollorgane gegen Polizeigewalt eingesetzt werden können. Im Gespräch sind unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle, ein Verbot von Pfefferspray bei Demonstrationen und eine Demokratisierung des Polizeiapparats. „Wir müssen uns überlegen, wie die BürgerInnen besser gegen polizeiliche Willkür geschützt werden können“, so Justizminister Heiko Maas. „Der Einsatz von Elektroschock-Waffen, den sogenannten Tasern, die gegen die UN-Menschenrechtskonventionen verstoßen, zahlreiche Anzeigen wegen Körperverletzung durch PolizeibeamtInnen und Fälle wie der des 2005 von Polizisten ermordeten Oury Jalloh sind nur wenige Beispiele, die zeigen, wie gefährlich die Neuerungen des Frühjahres waren.“ Der Bundestag rechnet mit einem neuen „Demokratieschutzgesetz“ im August dieses Jahres.

Bild: Martin Krolikowski auf flickr.com / Lizenz: CC BY 2.0

 

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